Franz Braun 7. Dan
Euregio Karate Nordhorn eV.

Fakten, keine Fiktionen / Franz Braun - Begründer des Karatesports 1974 in der Grafschaft Bentheim

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Franz Braun
Chronik
Chronik  eines unnötigen Streits / Karateverein Nordhorn
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Euregio Karate Nordhorn eV. / Karateverein Nordhorn

In dem von ihm 1975 gegründeten Karateverein Nordhorn hat Franz Braun 32 Jahre lang gewirkt.

Nach seinem Austritt aus dem alten KVN und der Trennung von dessen Vorsitzenden Joachim Weduwen im Dez. 2006 ist er nun als Karatelehrer im neuen Premium-Verein Euregio Karate Nordhorn tätig, auf dessen offizieller Vereins-Home-Page Du nun bist.

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auf Web-Sites des alten Karateverein Nordhorn über oder zum EKN haben mit unserem Verein oder seinen Mitgliedern nichts zu tun und sind nicht von uns autorisiert.

Das Gleiche gilt für die vom angeblich gemeinnützigen Karateverein Nordhorn ver- breitete mehr als peinliche und selbst- entlarvende "Gegendarstellung" zu der Franz Braun betreffenden Sachchronik. (Dem EKN- Vorstand liegen alle Aktenzeichen und Beschlüsse vor.)

Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich vom Inhalt/Layout jeglicher Anmerkungen seitens des alten Karateverein Nordhorn über uns und nehmen als Karatekas diese Vorgänge zum Anlaß, kräftig zu schmunzeln... :-))

Artikel "Karatelehrer"
HP Karateverein Nordhorn

 
Norbert Bechthold
  Stellungnahme

Die Originalchronik über den alten KVN (1974-2006) gibt es bei Franz Braun. Diese schließt auch die Chaos-JHV des KVN vom November 2006 mit ein.

Die Masterschule
Franz Braun / Rechtsstreit - Karateverein Nordhorn  / Teil 1

I Dezember  2006
Franz Braun tritt aus dem Karateverein Nordhorn (KVN) mit über fünfzig weiteren Sportlern aus...

I Frühjahr  2007
Beginn eines beispiellosen öffentlichen Kes- seltreibens seitens des Karateverein Nordhorn mit ungeheuerlichen Untreue- vorwürfen gegen Franz Braun. Ohne die Vereins-Protokolllage in dieser Sache zu prüfen, erstattet der KVN Anzeige. Daraufhin erfolgende bloße Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden vom Karateverein Nordhorn ehrenrührig in der Öffentlichkeit als "sichere Verurteilung" wegen angeblich "erdrückender Beweislast" dargestellt.

I 23. Juli 2007
Der KVN erwirkt in neuer Sache eine "Einstweilige Verfügung" auf Herausgabe des Schlüssels der Werbevitrine von Franz Braun (City Nordhorn).
Franz Braun behält jedoch den Schlüssel und erhebt sofort anwaltlich Einspruch.

I 23. August  2007
Bei dem Verhandlungstermin in der Sache "Einstweilige Verfügung" vor dem Amtsgericht Nordhorn unterliegt der KVN und geht in die Berufung.

I 25. Dezember  2007
Der KVN reicht in neuer Sache eine Zivilklage wegen Untreue bei der 10. Zivilkammer am Landgericht Osnabrück gegen Franz Braun ein. Jedoch stellt sich später die Beweislage für die vorgebrachten Behauptungen und Anschuldigungen als völlig unzureichend dar. Daran ändern auch dubiose "Gegendarstellungen" und tendenziöse "Chroniken" des KVN nichts.

I 23. April  2008
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Osnabrück reicht eine Strafanklage bei der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wegen Untreue ein. Die gesamten Ermittlungen, an denen fünf Staatsanwälte beteiligt sind, sollen noch zwei Jahre dauern und später mit einer Einstellung des Verfahrens enden. (s.u. Teil 2)

I 06. Juni  2008
Der KVN (vertreten durch Vorstand Joachim Weduwen und Gerwin  Kwant), Henrike Hanser-Naber Bernd Naber, Joachim Weduwen und Manfred Patan werden im Rahmen einer Widerklage beim Landgericht Osnabrück von Franz Braun verklagt.

I 10. Juni  2008
Die 15. Große Strafkammer lehnt die Annahme der Anklageschrift wegen Untreue des Staatsanwalts und eine Verfahrenseröffnung gegen Franz Braun ab, da der Kammer eine Verurteilung "ausge- schlossen" erscheint.


I 25. Juli  2008
Der 1. Strafsenat des Oberlandgerichts Ol- denburg verwirft zu Lasten der Landeskasse letztinstanzlich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Beschluß vom 10. Juni 2008. Ein Vermögensschaden sei dem KVN nämlich nicht entstanden oder durch Franz Braun verursacht worden. Die Anklage ist somit eingestellt und Franz Braun erhält seine gesamten Auslagen zurückerstattet.

I 01. September  2008
Bei dem Berufungstermin in der Sache "Einstweilige Verfügung" vor dem Landgericht
Osnabrück unterliegt der KVN letztinstanzlich und kostenpflichtig, da er kein Eigentum an der Werbevitrine nachweisen kann. Die Vitrine bleibt Eigentum von Franz Braun. Der KVN trägt die Kosten (ca. 3.000,-) des Verfahrens.

I 04. Dezember  2008
In der Zivilverhandlung, bei der vorher eine gesetzlich vorgeschriebene Mediation (Vergleichsvermittlung seitens des Gerichts) stattfindet, wird der KVN vom Richter drastisch und mehrfach auf die allein beim KVN liegende Beweislast für die in der Klageschrift seitens des KVN aufgestellten Behauptungen hingewiesen. 
Der KVN kann keinen Beweis für den von ihm behaupteten Schaden antreten und stimmt einer Mediation des Vorsitzenden Richters zu. Franz Braun muß nicht zustimmen, tut dies aber dennoch, obwohl damit zu rechnen wäre, dass er das Verfahren gewinnt. Im Rahmen des folgenden Vergleichs verzichtet der KVN u.a. auf über 90% seiner Forderung, auf jegliches Schuldeingeständnis von Franz Braun, auf alle weiteren Forderungen und Streit-Maßnahmen aus dem Verfahren und zahlt 90% (von ca. 30.000,-) der Gerichtskosten. 
Die in diesem Vergleich vereinbarte Aus- gleichszahlung war durch F. Braun lediglich angeboten worden, um das Verfahren zu beenden und um weiteren Imageschaden vom Karatesport abzuwenden.

I Fazit Ende 2008
Franz Braun wurde weder straf- noch zivilrechtlich belangt. Alle angestrengten Verfahren sind gescheitert. Auf eine weitere Bewertung soll hier noch verzichtet werden.

Teil 2
Die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens

I August 2008
In einer Neubewertung der Vorwürfe gegen Franz Braun, ändert die  Staatsanwaltschaft am Landgericht Osnabrück die juristische Sicht der erhobenen Vorwürfe. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts auf Betrug an den Mitgliedern des Karateverein Nordhorn.
Hierzu übergibt die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn zahlreiche Mitgliederdaten, auch von schon ausgetretenen Mitgliedern und von Mitgliedern, die sich für den neuen Verein "Euregio Karate Nordhorn" entschieden haben, ohne Wissen und Wollen der Betroffenen an die Staatsanwaltschaft.
In dem Zivilverfahren am 04. Dezember 2008, s.o. Teil 1, wußte der Karateverein Nordhorn somit bereits, dass erneut gegen Franz Braun ermittelt wird. Diese Ermittlungen wurden sogar noch von der Klägerin aktiv unterstützt, anstatt die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis der Mediation hinzuweisen. 
Dennoch erklärt der Karateverein Nordhorn im Rahmen der vor Gericht beschlossenen und rechtskräftigen Mediation wörtlich unter anderem...

unter Pkt. 3:

   "Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) stellt die Beklagten von sämtlichen Ansprüchen von ehemaligen und auch noch derzeitigen Mitgliedern des Klägers gegen die Beklagten frei, die die Einziehung von Beiträgen und Sichtmarkenkosten dieser Mitglieder auf das Konto des Kreisfachverbandes Karate (Kto.Nr  ...) bei der KSK Nordhorn betreffen".

und unter Pkt. 4:

   "Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) hat kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung der Beklagten aufgrund von Vorwürfen zum Nachteil des Klägers, die Gegenstand des Verfahren (AZ ...) waren".

Der Rechtsfriede, der vor Gericht damit erreicht werden sollte, war von vorn herein von den Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn in keiner Weise vorgesehen oder beabsichtigt. Diese Gesinnung soll hier nicht weiter kommentiert werden.

I Januar 2009
In einer groß angelegten Rundbriefaktion der Polizei namens der Staatsanwaltschaft werden zahlreiche (Ex-) Mitglieder angeschrieben mit dem Ziel, Anzeige gegen Franz Braun zu erstatten, -einfach an vorgesehener Stelle mittels Ankreuzen, -wohlgemerkt: nach der einvernehmlichen Mediation vom Dezember 2008. In völlig unzulässiger Weise sind die Empfänger dabei u.a. suggestiv als "Geschädigte" angesprochen und bezeichnet worden. Dies wurde auch von der Verteidigung von Franz Braun ausdrücklich gerügt, ebenso, dass die Verteidigung nicht über die erneuten Ermittlungen informiert worden ist, was unterlassen wurde. (Gegen den damals tätigen Kripobeamten ist seit Mai 2008 wg. unzulässiger Ermittlungsarbeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig.)

Diese Rundbriefaktion hat zu Irritationen unter den (Ex-) Mitgliedern geführt. Zum einen haben Mitglieder tatsächlich die Anzeige "angekreuzt", ohne jedoch darzulegen, worin denn der eigene "Schaden" überhaupt bestanden haben soll oder wie die Beweislage aussieht und zum anderen haben Sportler dem Sport schlicht weg den Rücken zugekehrt und sind ausgetreten, was verständlich ist.
Das Ziel dieser Aktion war offenbar in suggestiver Art breit angelegt eine "erdrückende Beweislage" zu schaffen, denn wenn schon die Kripo alle Mitglieder anschreibt muß doch an der Sache "was dran sein". 
Allerdings haben Mitglieder auch kopfschüttelnd die ermittelnde Behörde angerufen und sich ausdrücklich und empört von einer "Anzeige" distanziert, denn ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden, da immer alle Abbuchungen in Frist und Betrag korrekt waren. 

Kleine lustige Anekdote am Rande: Ein Mitglied des Karateverein Nordhorn hat das in besonderer Weise jedoch wohl ganz anders gesehen. Schriftlich wurde Franz Braun von ihm genötigt und erpreßt, eine bestimmte Summe zu zahlen, da sonst sein guter Name vorsätzlich öffentlich in Verruf gebracht und "Anzeige" erstattet wird. Das Schreiben wurde von Franz Braun seiner Rechtsvertretung zugeleitet.

Seltsamerweise hat die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn, als Initiatorin der erneuten Ermittlungen, keine Anzeige erstattet, das sollten wohl lieber andere erledigen.

Franz Braun liegen die Namen der "Anzeigeerstatter" vor, welche nun in Erklärungsnot geraten, denn eines fehlt völlig: Beweise für eine Benachteiligungshandlung. Auch der Inhalt der Fallakten ist Franz Braun bekannt.

I 11. Januar 2010
In einer erneut von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage, die sich inhaltlich mit den schon zuvor zwei Mal abgelehnten Anklageschriften aus 2008 fast gedeckt hat, wurde Franz Braun nunmehr "Betrug" an den Mitgliedern vorgeworfen, ohne konkret zu erwähnen, worin die behauptete Benachteiligungshandlung bestanden haben soll. Der Inhalt der o.a. rechtskräftigen Mediation, in dem sich der Karateverein Nordhorn letztendlich alle Zahlungen zugerechnet hat, fand überhaupt keine Beachtung.

I 16. April 2010
Das Landgericht Osnabrück lehnt erneut, also zum dritten Mal, eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Franz Braun mit umfangreicher Begründung ab. (Ein Punkt war z.B., dass Fallakten doppelt genannt wurden, also aus Eins mach Zwei, das sieht dann wohl nach mehr aus, was von wenig gebotener Ermittlungssorgfalt zeugt.) Daraufhin erhebt die Staatsanwaltschaft beim Oberlandgericht Oldenburg sofortige Beschwerde.

I 14. Juli 2010
Das Oberlandgericht Oldenburg gibt der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück statt und verweist den Fall zurück an das Landgericht Osnabrück.

I 27. September 2010
In einem vom Landgericht befürworteten Rechtsgespräch kommt die Kammer zu dem Entschluß, das Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun nunmehr endgültig einzustellen. Solches Vorgehen war vorher schon durch das Oberlandgericht erwähnt worden.

I 29. November 2010
Die mit dem Fall befaßte Strafkammer am Landgericht Osnabrück erläßt die Entscheidung zur Einstellung nach § 153a des Verfahrens, nachdem Franz Braun zugestimmt hat. Grund dafür war auch die Vergleichsmediation vom Dezember 2008.
Damit bleibt es bei der Aussage von Dezember 2008, dass Franz Braun weder zivil- noch strafrechtlich belangt oder gar verurteilt wurde.

I Fazit und Abschluß 2010
Das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführte Ermittlungs- verfahren gegen Franz Braun, wegen ihm seitens des Karateverein Nordhorn vorgeworfener Untreuehandungen, ist nach monatelanger juristischer Prüfung, Klärung und Würdigung des gesamten rechtlichen Sachverhaltes durch insgesamt vier Kammern beim Landgericht und Oberlandgericht, nunmehr nach einer Ermittlungsdauer von fast 4 Jahren am 29.11.2010 rechtskräftig und endgültig eingestellt worden.

Für diese gründlichen Ermittlungen war und ist Franz Braun sehr dankbar.

Franz Braun stand somit nie wegen der ihm seitens des Karateverein Nordhorn behaupteten unbewiesenen Vorwürfe vor Gericht und kommt weiterhin unbescholten und erfolgreich seinen Aufgaben als Karatelehrer nach.

Mit dem völligen juristischen Scheitern haben sich die Verantwortlichen des Karatevereins Nordhorn in maßloser Selbstüberschätzung und Arroganz mithin selbst entlarvt und werden hierfür zu gegebener Zeit die Verantwortung übernehmen müssen. Denn sollte sich herausstellen, dass Zeugenaussagen in der polizeilichen Vernehmung nicht der Vereins-Protokolllage oder der Wahrheit entsprechen, wäre dies juristisch ggf. von Relevanz, in dessen Folge weiteres Vorgehen zu erwägen wäre.

Wir erinnern uns: In der vom Karateverein Nordhorn seinerzeit veröffentlichen "Gegendarstellung" heißt es ja, dass abzuwarten bleibt, wie sich die Dinge entwickeln werden. Nun, es wurde abgewartet und die Dinge haben sich wohl nicht so entwickelt, wie es die Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn jahrelang landauf landab postuliert haben: wegen "erdrückender Beweislage" ist mit einer "sicheren Verurteilung" zu rechnen. Nichts davon ist eingetreten.

I Ausblick
Franz Braun plant die Herausgabe eines packenden Buches zu den Vorgängen der vier Jahre von 2006 bis 2010. Auch ist beabsichtigt, die Rechte an dieser spannenden Geschichte an einen großen TV-Privatsender abzutreten.

Januar 2011

Teil 3
Unterlassungsklage

I 09. Mai 2011
Gerwin Kwant und Bernd Naber reichen eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht Nordhorn gegen den Verein "Euregio Karate Nordhorn eV." und Franz Braun ein. Kern der Klage ist, dass angeblich gegen die Kläger eine ehrenrührige Äußerung auf der Webseite des Vereins gemacht worden ist. Es wurde klägerseits beantragt, diese mit Widerruf bzw. einer Gegendarstellung unter Androhung eines Zwangsgeldes zu entfernen. 

I 25. August 2011
In einer Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn wird richterlicherseits vorgeschlagen, dass die u.U. mißverständliche Äußerung entfernt wird, um den Streit beizulegen. Der EKN und Franz Braun stimmen dem Vergleich in sportlicher Art selbstverständlich zu, womit dieser rechtskräftig wird, da diesen nicht an Streit gelegen ist.
Ein Widerruf oder eine Gegendarstellung waren jedoch nicht Gegenstand des richterlichen Vergleichsvorschlages und derartige werden von dem EKN oder Franz Braun nicht abgegeben.

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