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I August
2008
In einer Neubewertung der Vorwürfe
gegen Franz Braun, ändert die Staatsanwaltschaft am
Landgericht Osnabrück die juristische Sicht der erhobenen Vorwürfe.
Ermittelt wird nun wegen des Verdachts auf Betrug an den Mitgliedern des
Karateverein Nordhorn.
Hierzu übergibt die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn
zahlreiche Mitgliederdaten, auch von schon ausgetretenen Mitgliedern und
von Mitgliedern, die sich für den neuen Verein "Euregio
Karate Nordhorn" entschieden haben, ohne Wissen und Wollen der
Betroffenen an die Staatsanwaltschaft.
In dem Zivilverfahren am 04. Dezember 2008, s.o. Teil 1, wußte der
Karateverein Nordhorn somit bereits, dass erneut gegen Franz Braun
ermittelt wird. Diese Ermittlungen wurden sogar noch von der Klägerin
aktiv unterstützt, anstatt die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis der Mediation
hinzuweisen.
Dennoch erklärt der Karateverein Nordhorn im Rahmen der vor Gericht beschlossenen und rechtskräftigen Mediation wörtlich unter anderem...
unter Pkt. 3:
"Der Kläger
(...Karateverein Nordhorn) stellt die Beklagten von sämtlichen
Ansprüchen von ehemaligen und auch noch derzeitigen Mitgliedern des
Klägers gegen die Beklagten frei, die die Einziehung von Beiträgen und
Sichtmarkenkosten dieser Mitglieder auf das Konto des Kreisfachverbandes
Karate (Kto.Nr ...) bei der KSK Nordhorn betreffen".
und unter Pkt. 4:
"Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) hat kein
Interesse mehr an einer Strafverfolgung der Beklagten aufgrund von
Vorwürfen zum Nachteil des Klägers, die Gegenstand des Verfahren (AZ ...)
waren".
Der Rechtsfriede, der vor Gericht damit erreicht werden sollte, war von
vorn herein von den Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn in keiner Weise
vorgesehen oder beabsichtigt. Diese Gesinnung soll hier nicht weiter kommentiert
werden.
I Januar
2009
In einer groß angelegten
Rundbriefaktion der Polizei namens der Staatsanwaltschaft werden zahlreiche
(Ex-) Mitglieder angeschrieben mit dem Ziel, Anzeige gegen Franz Braun
zu erstatten, -einfach an vorgesehener Stelle mittels Ankreuzen,
-wohlgemerkt: nach der einvernehmlichen Mediation vom Dezember
2008. In völlig unzulässiger Weise sind die Empfänger dabei u.a. suggestiv als "Geschädigte" angesprochen und
bezeichnet worden. Dies wurde auch von der Verteidigung von Franz Braun
ausdrücklich gerügt, ebenso, dass die Verteidigung nicht über die
erneuten Ermittlungen informiert worden ist, was unterlassen wurde. (Gegen den damals tätigen Kripobeamten ist
seit Mai 2008 wg.
unzulässiger Ermittlungsarbeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig.)
Diese Rundbriefaktion hat zu Irritationen unter den (Ex-) Mitgliedern
geführt. Zum einen haben Mitglieder tatsächlich die Anzeige
"angekreuzt", ohne jedoch darzulegen, worin denn der eigene
"Schaden" überhaupt bestanden haben soll oder wie die Beweislage aussieht und zum
anderen haben Sportler dem Sport schlicht weg den Rücken zugekehrt und
sind ausgetreten, was verständlich ist.
Das Ziel dieser Aktion war offenbar in suggestiver Art breit angelegt eine "erdrückende Beweislage" zu schaffen, denn wenn schon
die Kripo alle Mitglieder anschreibt muß doch an der Sache "was
dran sein".
Allerdings haben Mitglieder auch kopfschüttelnd die
ermittelnde Behörde angerufen und sich ausdrücklich und empört von
einer "Anzeige" distanziert, denn ein Schaden ist überhaupt
nicht entstanden, da immer alle Abbuchungen in Frist und Betrag korrekt
waren.
Kleine lustige Anekdote am Rande: Ein Mitglied des Karateverein Nordhorn
hat das
in besonderer Weise jedoch wohl ganz anders gesehen. Schriftlich wurde
Franz Braun von ihm genötigt und erpreßt, eine bestimmte Summe zu
zahlen, da sonst sein guter Name vorsätzlich öffentlich in Verruf
gebracht und "Anzeige" erstattet wird. Das Schreiben wurde von Franz Braun seiner Rechtsvertretung
zugeleitet.
Seltsamerweise hat die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn,
als Initiatorin der erneuten Ermittlungen, keine Anzeige erstattet, das sollten
wohl lieber andere erledigen.
Franz Braun liegen die Namen der "Anzeigeerstatter"
vor, welche nun in Erklärungsnot geraten, denn eines fehlt völlig:
Beweise für eine Benachteiligungshandlung. Auch der Inhalt der
Fallakten ist Franz Braun bekannt.
I
11.
Januar
2010
In einer erneut von der
Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage, die sich inhaltlich mit den
schon zuvor zwei Mal abgelehnten Anklageschriften aus 2008 fast gedeckt
hat, wurde Franz Braun nunmehr "Betrug" an den Mitgliedern
vorgeworfen, ohne konkret zu erwähnen, worin die behauptete
Benachteiligungshandlung bestanden haben soll. Der Inhalt der o.a.
rechtskräftigen Mediation, in dem sich der Karateverein Nordhorn
letztendlich alle Zahlungen zugerechnet hat, fand überhaupt keine
Beachtung.
I 16.
April
2010
Das Landgericht Osnabrück lehnt
erneut, also zum dritten Mal, eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen
Franz Braun mit umfangreicher Begründung ab. (Ein Punkt war z.B., dass
Fallakten doppelt genannt wurden, also aus Eins mach Zwei, das sieht
dann wohl nach mehr aus, was von wenig gebotener Ermittlungssorgfalt
zeugt.)
Daraufhin erhebt die Staatsanwaltschaft beim Oberlandgericht Oldenburg
sofortige Beschwerde.I 14.
Juli 2010
Das Oberlandgericht Oldenburg gibt
der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück statt und verweist den
Fall zurück an das Landgericht Osnabrück.I 27.
September 2010
In einem vom Landgericht
befürworteten Rechtsgespräch kommt die Kammer zu dem Entschluß,
das Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun nunmehr endgültig
einzustellen. Solches Vorgehen war vorher schon durch das
Oberlandgericht erwähnt worden.I 29.
November 2010
Die mit dem Fall befaßte
Strafkammer am Landgericht Osnabrück erläßt die Entscheidung zur
Einstellung nach § 153a des Verfahrens, nachdem Franz Braun zugestimmt
hat. Grund dafür war auch die Vergleichsmediation vom Dezember 2008.
Damit bleibt es bei der Aussage von Dezember 2008, dass Franz Braun
weder zivil- noch strafrechtlich belangt oder gar verurteilt wurde. I Fazit
und Abschluß 2010
Das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück
durchgeführte Ermittlungs- verfahren gegen Franz Braun, wegen
ihm seitens des Karateverein Nordhorn vorgeworfener Untreuehandungen, ist nach monatelanger juristischer Prüfung, Klärung und
Würdigung des gesamten rechtlichen Sachverhaltes durch insgesamt
vier Kammern beim Landgericht und Oberlandgericht, nunmehr nach einer
Ermittlungsdauer von fast 4 Jahren am 29.11.2010 rechtskräftig und endgültig
eingestellt worden.
Für diese gründlichen Ermittlungen war und ist Franz Braun sehr dankbar.
Franz Braun stand somit nie wegen der
ihm seitens des Karateverein Nordhorn behaupteten unbewiesenen Vorwürfe
vor Gericht und kommt weiterhin unbescholten und erfolgreich seinen
Aufgaben als Karatelehrer nach.
Mit dem völligen juristischen Scheitern haben sich die Verantwortlichen
des Karatevereins Nordhorn in maßloser Selbstüberschätzung und
Arroganz mithin selbst entlarvt und werden hierfür zu gegebener Zeit
die Verantwortung übernehmen müssen. Denn sollte sich herausstellen,
dass Zeugenaussagen in der polizeilichen Vernehmung nicht der
Vereins-Protokolllage oder der Wahrheit entsprechen, wäre dies juristisch ggf. von
Relevanz, in dessen Folge weiteres Vorgehen zu erwägen wäre.
Wir
erinnern uns: In der vom Karateverein Nordhorn seinerzeit veröffentlichen
"Gegendarstellung" heißt es ja, dass abzuwarten bleibt, wie
sich die Dinge entwickeln werden. Nun, es wurde abgewartet und die Dinge
haben sich wohl nicht so entwickelt, wie es die Verantwortlichen des
Karateverein Nordhorn jahrelang landauf landab postuliert haben: wegen
"erdrückender Beweislage" ist mit einer "sicheren Verurteilung"
zu rechnen. Nichts davon ist eingetreten. I Ausblick
Franz Braun plant die Herausgabe eines packenden Buches zu den Vorgängen
der vier Jahre von 2006 bis 2010. Auch ist beabsichtigt, die Rechte an dieser spannenden Geschichte an einen großen TV-Privatsender abzutreten.
Januar 2011 |