Franz Braun 8. Dan

Euregio Karate Nordhorn eV.

Fakten, keine Fiktionen / Franz Braun - Begründer des Karatesports 1974 in der Grafschaft Bentheim und im Emsland

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Franz Braun
Chronik
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Chronik und Hintergrund zur Vereinsgründung

Dies ist die Geschichte über den Sinn und Unsinn eines vorsätzlich
durch den Karateverein Nordhorn verursachten unnötigen Streits

Prolog / Euregio Karate Nordhorn eV. / Karateverein Nordhorn

In dem von ihm 1975 gegründeten Karateverein Nordhorn hat Franz Braun als Karatelehrer 32 Jahre lang gewirkt.

Nach seinem Austritt aus dem alten KVN und der Trennung von dessen Vorstands-mitgliedern im Dez. 2006, ist er weiterhin als Karatelehrer erfolgreich im Premiumverein "Euregio Karate Nordhorn eV." tätig, auf dessen offizieller Vereinshomepage du nun bist.

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Biografien
"Wissenswertes"
"Wertvolle Hinweise"
"Artikel"
"Gegendarstellungen"

oder "Informationen"

auf Websites des alten Karateverein Nordhorn über oder zum EKN haben mit unserem Verein oder seinen Mitgliedern nichts zu tun und sind nicht von uns autorisiert.

Das Gleiche gilt für die vom angeblich gemeinnützigen Karateverein Nordhorn verbreitete mehr als peinliche und selbstentlarvende "Gegendarstellung" zu der Franz Braun betreffenden folgenden Sachchronik. (Dem EKN-Vorstand liegen alle Aktenzeichen und Gerichtsbeschlüsse transparent vor.)
Unsere überaus hinweisstarke und sehr eingängige WEB-Domain "karate-nordhorn.de" wurde zur Vereinsgründung erstmalig vom EKN bei einem großen deutschen Provider beantragt, registriert und eingetragen. Anderslautendes vom Nachahmerverein "Karateverein Nordhorn" ist somit wissentlich und nachweislich falsch. Der Domaininhaber von "karate-nordhorn.de" ist und war seit der Registrierung im Jahr 2006 und ersten Rechnungsstellung damit allein der gemeinnützige Verein "Euregio Karate Nordhorn eV."

Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich vom Inhalt und Layout jeglicher Anmerkungen seitens des alten Karateverein Nordhorn über uns und nehmen als Karateka diese Vorgänge zum Anlaß, kräftig zu schmunzeln... :-))

Die Originalchronik über den alten KVN (1974-2006) gibt es bei Franz Braun. Diese schließt auch die Chaos-Jahreshauptversammlung des KVN vom November 2006 mit ein.

Euregio Karate Nordhorn eV.
Die Masterschule
Chronik Teil 1 / Franz Braun / Rechtsstreit - Karateverein Nordhorn

I Dezember  2006
Karatelehrer Franz Braun tritt aus dem Karateverein Nordhorn (KVN) nach der chaotischen KVN-Jahreshauptversammlung mit über fünfzig weiteren Sportlern  aus (z.B. ist ein Altmit-glied niedergebrüllt weinend aus dem Saal gelaufen, ohne dass die Leitung eingegriffen hat). Sie gründen noch 2006 sofort einen neuen Karateverein in Nordhorn, "Euregio Karate Nordhorn eV.", damit der Karatesport weiterhin qualifiziert in Nordhorn angeboten wird. Zeitgleich zur Vereinsgründung wurde die WEB-Domain "karate-nordhorn.de" erstmalig bei einem großen deutschen Provider beantragt, registriert und eingetragen.
Anmrkg.: Anderslautendes von Nachahmervereinen ist somit wissentlich und nachweislich falsch. Der erstmalige Domaininhaber von "karate-nordhorn.de" ist und war seit der Registrierung im Jahr 2006 und ersten Rechnungsstellung damit allein der neugegründete Verein "Euregio Karate Nordhorn eV."

I Frühjahr  2007
Beginn eines beispiellosen öffentlichen Kesseltreibens seitens des Karateverein Nordhorn mit ungeheuerlichen Untreuevorwürfen gegen Franz Braun in seiner Funktion als ehemaliger KVN-Geschäftsführer. Ohne die Vereinsprotokolllage in dieser Sache zu prüfen oder mit Franz Braun zu sprechen (bei der JHV im Nov. 2006 wurden keinerlei Vorwürfe irgendwelcher Art geäußert und zu Protokoll gegeben), erstattet der KVN Anzeige. Daraufhin erfolgende bloße Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden vom Karateverein Nordhorn ehrenrührig in der Öffentlichkeit als "sichere Verurteilung" wegen angeblich "erdrückender Beweislast" dargestellt.

I 23. Juli 2007
Der KVN erwirkt in neuer Sache eine "Einstweilige Verfügung" auf Herausgabe des Schlüssels der Werbevitrine von Franz Braun (Vechtebrücke "Bentheimer Tor" in der City Nordhorn).
Franz Braun behält jedoch den Schlüssel und erhebt sofort anwaltlich Einspruch.

I 23. August  2007
Bei dem Verhandlungstermin in der Sache "Einstweilige Verfügung" vor dem Amtsgericht Nordhorn unterliegt der KVN und geht in die Berufung.

I 25. Dezember  2007
Der KVN reicht in neuer Sache eine Zivilklage wegen Untreue bei der 10. Zivilkammer am Landgericht Osnabrück gegen Franz Braun ein. Jedoch stellt sich später die Beweislage für die vorgebrachten Behauptungen und Anschuldigungen als völlig unzureichend dar. Daran ändern auch sachlich schlicht falsche und  dubiose "Gegendarstellungen" und tendenziöse "Stellungnahmen" des KVN nichts.

I 23. April  2008
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Osnabrück reicht eine Strafanklage bei der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wegen Untreue ein. Die gesamten Ermittlungen, an denen fünf Staatsanwälte beteiligt sind, sollen noch zwei Jahre dauern und später mit einer Einstellung des Verfahrens enden. (s.u. Teil 2)

I 06. Juni  2008
Der KVN (vertreten durch Vorstand Joachim Weduwen und Gerwin  Kwant), Henrike Hanser-Naber Bernd Naber, Joachim Weduwen und Manfred Patan werden im Rahmen einer Widerklage beim Landgericht Osnabrück von Franz Braun verklagt.

I 10. Juni  2008
Die 15. Große Strafkammer lehnt die Annahme der Anklageschrift wegen Untreue des Staatsanwalts und eine Verfahrenseröffnung gegen Franz Braun ab, da der Kammer eine Verurteilung "ausgeschlossen" erscheint.


I 25. Juli  2008
Der 1. Strafsenat des Oberlandgerichts Oldenburg verwirft zu Lasten der Landeskasse letztinstanzlich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Beschluß vom 10. Juni 2008. Ein Vermögensschaden sei dem KVN nämlich nicht entstanden oder durch Franz Braun verursacht worden. Die Anklage ist somit eingestellt und Franz Braun erhält seine gesamten Auslagen zurückerstattet.

I 01. September  2008
Bei dem Berufungstermin in der Sache "Einstweilige Verfügung" vor dem Landgericht Osnabrück unterliegt der KVN letztinstanzlich und kostenpflichtig, da er kein Eigentum an der Werbevitrine nachweisen kann. Die Vitrine bleibt Eigentum von Franz Braun, der in der Verhandlung selbstverständlich durch Vorlage eines offiziellen Buchungsjournal-Auszugs (seitens des seinerzeit verkaufenden TVN-Nordhorn) von März 1975 sehr wohl Eigentum an der Vitrine nachweisen kann. Der KVN trägt die Kosten (ca. 3.000,-) des Verfahrens. Heute ist die Vitrine durch Hochwasser und Umbauten von 2010 nicht mehr vorhanden. Franz Braun wurde dafür verlustfrei und umfänglich von den Versicherungen der offiziellen Stellen zu 100% entschädigt.

I 04. Dezember  2008
In der Zivilverhandlung, bei der vorher eine gesetzlich vorgeschriebene Mediation (Vergleichsvermittlung seitens des Gerichts) stattfindet, wird der KVN vom Richter drastisch und mehrfach auf die allein beim KVN liegende Beweislast für die in der Klageschrift seitens des KVN aufgestellten Behauptungen hingewiesen.
Der KVN kann keinen Beweis für den von ihm behaupteten Schaden antreten und stimmt einer Mediation des Vorsitzenden Richters zu. Franz Braun muß nicht zustimmen, tut dies aber dennoch, obwohl damit zu rechnen ist, dass er das Verfahren gewinnt. Im Rahmen des folgenden Vergleichs verzichtet der KVN u.a. auf über 90% seiner Forderung, auf jegliches Schuldeingeständnis von Franz Braun, auf alle weiteren Forderungen und Streitmaßnahmen aus dem Verfahren und zahlt 90% (von ca. 30.000,-) der Gerichtskosten.
Die in diesem Vergleich vereinbarte Ausgleichszahlung war durch Franz Braun lediglich angeboten worden, um das Verfahren zu beenden und um weiteren Imageschaden vom Karatesport abzuwenden.

I Fazit Ende 2008
Franz Braun wurde weder straf- noch zivilrechtlich belangt. Alle durch den KVN gegen ihn angestrengten Verfahren sind kläglich und erfolglos gescheitert, -was in jedem anderen Verein Grund genug für den zwingenden Rücktritt des gesamten Vorstands gewesen wäre. Nicht so bei den Gesinnungsgenossen des Karateverein Nordhorn. Auf eine weitere Bewertung soll hier noch verzichtet werden.

Chronik Teil 2 / Die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens

I August 2008
In einer Neubewertung der Vorwürfe gegen Franz Braun, ändert die Staatsanwaltschaft am Landgericht Osnabrück die juristische Sicht der erhobenen Vorwürfe. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts auf Betrug an den Mitgliedern des Karateverein Nordhorn.
Hierzu übergibt die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn zahlreiche Mitglieder-daten, auch von schon ausgetretenen Mitgliedern und von Mitgliedern, die sich für den neuen Verein "Euregio Karate Nordhorn" entschieden haben, ohne Wissen und Wollen der Betroffenen an die Staatsanwaltschaft.
In dem Zivilverfahren am 04. Dezember 2008, s.o. Teil 1, wußte der Karateverein Nordhorn somit bereits, dass erneut gegen Franz Braun ermittelt wird. Diese Ermittlungen wurden sogar noch von der Klägerin aktiv unterstützt, anstatt die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis der Mediation hinzuweisen.
Dennoch erklärt der Karateverein Nordhorn im Rahmen der vor Gericht beschlossenen und rechtskräftigen Mediation wörtlich unter anderem...

unter Pkt. 3:

   "Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) stellt die Beklagten von sämtlichen Ansprüchen von ehemaligen und auch noch derzeitigen Mitgliedern des Klägers gegen die Beklagten frei, die die Einziehung von Beiträgen und Sichtmarkenkosten dieser Mitglieder auf das Konto des Kreisfachverbandes Karate (Kto.Nr...) bei der KSK Nordhorn betreffen".

und unter Pkt. 4:

   "Der Kläger (...Karateverein Nordhorn) hat kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung der Beklagten aufgrund von Vorwürfen zum Nachteil des Klägers, die Gegenstand des Verfahren (AZ ...) waren".

Der Rechtsfriede, der vor Gericht damit erreicht werden sollte, war von vornherein von den Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn in keiner Weise vorgesehen oder beabsichtigt. Diese Gesinnung soll hier nicht weiter kommentiert werden.

I Januar 2009
In einer groß angelegten Rundbriefaktion der Polizei namens der Staatsanwaltschaft werden zahlreiche (Ex-) Mitglieder angeschrieben mit dem Ziel, Anzeige gegen Franz Braun zu erstatten, -einfach an vorgesehener Stelle mittels Ankreuzen, -wohlgemerkt: nach der einvernehmlichen Mediation vom Dezember 2008. In völlig unzulässiger Weise sind die Empfänger dabei u.a. suggestiv als "Geschädigte" angesprochen und bezeichnet worden. Dies wurde auch von der Verteidigung von Franz Braun ausdrücklich gerügt, ebenso, dass die Verteidigung nicht über die erneuten Ermittlungen informiert worden ist, was unterlassen wurde. (Gegen den damals tätigen Kripobeamten ist Mai 2008 wg. unzulässiger Ermittlungsarbeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig gemacht worden.)

Diese Rundbriefaktion hat zu Irritationen unter den (Ex-) Mitgliedern geführt. Zum einen haben Mitglieder tatsächlich die Anzeige "angekreuzt", ohne jedoch darzulegen, worin denn der eigene "Schaden" überhaupt bestanden haben soll oder wie die Beweislage aussieht und zum anderen haben Sportler dem Sport schlicht weg den Rücken zugekehrt und sind ausgetreten, was verständlich ist.
Das Ziel dieser Aktion war offenbar in suggestiver Art breit angelegt eine "erdrückende Beweislage" zu schaffen, denn wenn schon die Kripo alle Mitglieder anschreibt muß doch an der Sache "was dran sein".
Allerdings haben Mitglieder auch kopfschüttelnd die ermittelnde Behörde angerufen und sich ausdrücklich und empört von einer "Anzeige" distanziert, denn ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden, da immer alle Abbuchungen in Frist und Betrag korrekt waren.

Kleine lustige Anekdote am Rande: Ein Mitglied des Karateverein Nordhorn hat das in besonderer Weise jedoch wohl ganz anders gesehen. Schriftlich wurde Franz Braun von ihm genötigt und erpreßt, eine bestimmte Summe zu zahlen, da sonst sein guter Name vorsätzlich öffentlich in Verruf gebracht und "Anzeige" erstattet wird. Das Schreiben wurde von Franz Braun seiner Rechtsvertretung zugeleitet.

Seltsamerweise hat die Geschäftsführerin des Karateverein Nordhorn, als Initiatorin der erneuten Ermittlungen, keine Anzeige erstattet, das sollten wohl lieber andere erledigen.

Franz Braun liegen natürlich die Namen der "Anzeigeerstatter" ("Blacklist") vor, welche nun in Erklärungsnot geraten, denn eines fehlt völlig: Beweise für eine Benachteiligungshandlung. Auch der Inhalt der Fallakten ist Franz Braun bekannt.

I
11. Januar 2010
In einer erneut von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage, die sich inhaltlich mit den schon zuvor zwei Mal abgelehnten Anklageschriften aus 2008 fast gedeckt hat, wurde Franz Braun nunmehr "Betrug" an den Mitgliedern vorgeworfen, ohne konkret zu erwähnen, worin die behauptete Benachteiligungshandlung bestanden haben soll. Der Inhalt der o.a. rechtskräftigen Mediation, in dem sich der Karateverein Nordhorn letztendlich alle Zahlungen zugerechnet hat, fand überhaupt keine Beachtung.

I
16. April 2010
Das Landgericht Osnabrück lehnt erneut, also zum dritten Mal, eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Franz Braun mit umfangreicher Begründung ab. (Ein Punkt war z.B., dass Fallakten doppelt genannt wurden, also aus Eins mach Zwei, das sieht dann wohl nach mehr aus, was von wenig gebotener Ermittlungssorgfalt zeugt.) Daraufhin erhebt die Staatsanwaltschaft beim Oberlandgericht Oldenburg sofortige Beschwerde.

I
14. Juli 2010
Das Oberlandgericht Oldenburg gibt der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück statt und verweist den Fall zurück an das Landgericht Osnabrück.

I
27. September 2010
In einem vom Landgericht befürworteten Rechtsgespräch kommt die Kammer zu dem Entschluß, das Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun nunmehr endgültig einzustellen. Solches Vorgehen war vorher schon durch das Oberlandgericht erwähnt worden.

I 29. November 2010
Die mit dem Fall befaßte Strafkammer am Landgericht Osnabrück erläßt die Entscheidung zur Einstellung nach § 153a des Verfahrens, nachdem Franz Braun zugestimmt hat. Grund dafür war auch die Vergleichsmediation vom Dezember 2008.
Damit bleibt es bei der Aussage von Dezember 2008, dass Franz Braun weder zivil- noch strafrechtlich belangt oder gar verurteilt wurde.

I Fazit und Abschluß 2010
Das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführte Ermittlungsverfahren gegen Franz Braun, wegen ihm seitens des Karateverein Nordhorn vorgeworfener Untreuehandungen, ist nach monatelanger juristischer Prüfung, Klärung und Würdigung des gesamten rechtlichen Sachverhaltes durch insgesamt vier Kammern beim Landgericht und Oberlandgericht, nunmehr nach einer Ermittlungsdauer von fast 4 Jahren am 29.11.2010 rechtskräftig und endgültig eingestellt worden.

Für diese gründlichen Ermittlungen war und ist Franz Braun sehr dankbar.

Franz Braun stand somit nie wegen der ihm seitens des Karateverein Nordhorn behaupteten unbewiesenen Vorwürfe vor Gericht und kommt weiterhin unbescholten und erfolgreich seinen Aufgaben als Karatelehrer nach.

Mit dem völligen juristischen Scheitern haben sich die Verantwortlichen des Karatevereins Nordhorn in maßloser Selbstüberschätzung und Arroganz mithin selbst entlarvt und werden hierfür zu gegebener Zeit die Verantwortung übernehmen müssen. Denn sollte sich herausstellen, dass Zeugenaussagen in der polizeilichen Vernehmung nicht der Vereins-Protokolllage oder der Wahrheit entsprechen, wäre dies juristisch ggf. von Relevanz, in dessen Folge weiteres Vorgehen zu erwägen wäre.

Wir erinnern uns: In der vom Karateverein Nordhorn seinerzeit veröffentlichten "Gegendarstellung" heißt es ja, dass abzuwarten bleibt, wie sich die Dinge entwickeln werden. Nun, es wurde abgewartet und die Dinge haben sich wohl nicht so entwickelt, wie es die Verantwortlichen des Karateverein Nordhorn jahrelang landauf landab postuliert haben: Wegen "erdrückender Beweislage" ist mit einer "sicheren Verurteilung" zu rechnen. Nichts davon ist eingetreten, das Kartenhaus war zusammengefallen.

Franz Braun wurde weder straf- noch zivilrechtlich belangt. Alle durch den KVN gegen ihn angestrengten Verfahren sind kläglich und erfolglos gescheitert, -was in jedem anderen Verein Grund genug für den zwingenden Rücktritt des gesamten Vorstands gewesen wäre. Nicht so bei den Gesinnungsgenossen des Karateverein Nordhorn. Dort feilt man für die Mitglieder und die unwissende Öffentlichkeit lieber an eigenen, sachlich völlig unrichtigen "Querbeet-Gegendarstellungen" mit üblichem suggestiven Rundumschlagcharakter zur diesseitigen datumsgenauen, inhaltlich völlig korrekten Faktenchronik  des Verfahrens (in der nichts "vermischt" wird), und merkt wohl nicht, dass solche Nebelkerzen niemanden mehr interessieren oder gar etwas am völligen Scheitern des Vorstands des KVN ändern können. Mangelnde Rechtskenntnis, völlige Selbstüberschätzung, maßlose Arroganz und abhanden gekommene Realitätsnähe des KVN zeigen nun Wirkung und sind kaum mehr zu verbergen. Erfolg und Verantwortung sehen anders aus.

I Ausblick
Franz Braun plant die Herausgabe eines packenden Buches zu den Vorgängen der vier Jahre von 2006 bis 2010. Auch ist beabsichtigt, die Rechte an dieser spannenden Geschichte an einen großen TV-Privatsender abzutreten.

Januar 2011

Chronik Teil 3 / Unterlassungsklage

I 09. Mai 2011
Gerwin Kwant und Bernd Naber reichen eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht Nordhorn gegen den Verein "Euregio Karate Nordhorn eV." und Franz Braun ein. Kern der Klage ist, dass angeblich gegen die Kläger eine ehrenrührige Äußerung auf der Webseite des Vereins gemacht worden ist. Es wurde klägerseits beantragt, diese mit Widerruf bzw. einer Gegendarstellung unter Androhung eines Zwangsgeldes zu entfernen.

I
25. August 2011
In einer Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn wird richterlicherseits vorgeschlagen, dass die u.U. mißverständliche Äußerung entfernt wird, um den Streit beizulegen. Der EKN als korrekt registrierter Domaininhaber von www.karate-nordhorn.de und Franz Braun (der rechtlich jedoch mit der EKN-Homepage überhaupt nichts zu tun hat) stimmen dem Vergleich in sportlicher Art selbstverständlich zu, womit dieser rechtskräftig wird, da diesen nicht an Streit gelegen ist.
Ein Widerruf oder eine Gegendarstellung waren jedoch nicht Gegenstand des richterlichen Vergleichsvorschlags und derartige werden von dem EKN oder Franz Braun nicht abgegeben.

Chronik Teil 4 / Feststellungsklage Sozialgericht

I 18. Janur 2017
In einem Statusfeststellungsverfahren gegen die Rentenanstalt Bund will Franz Braun vor dem Sozialgericht Osnabrück klären lassen, ob seine Tätigkeit als Geschäftsführer beim Karateverein Nordhorn sozialversicherungspflichtig war oder nicht. Den zahlreichen fachlich vorgebrachten arbeitsrechtlichen Argumenten der Rechtsvertretung von Franz Braun mochte das Gericht erstinstanzlich nicht umfänglich folgen und beschränkte sich ganz offensichtlich im Verfahren zunächst auf eine Klageabweisung und auf eine nochmalige Bestandsaufnahme früherer Akteninhalte. Erwartungsgemäß wurde in der Urteilsverkündung zu der seinerzeit vereinbarten Zahlung mit Blick auf die gerichtlich vorliegende schriftliche Vereins-Protokolllage jedoch korrekterweise sehr wohl unter anderem aber festgestellt:

Zitat: "Die Kammer geht vielmehr davon aus, dass diese als Aufwandsentschädigung beschlossen wurde um pauschal den Aufwand des Klägers abzudecken." Zitat Ende.

Solches wurde auch nie anders von Franz Braun dargestellt. Von Unregelmäßigkeiten oder gar Untreuehandlungen war im Beschluß nicht die Rede.

I
20. Februar 2018
In einem Berufungsverfahren konnte diese Sache nicht erfolgversprechend weitergeführt werden. Das Sozialgericht Celle teilte am 20.02.2018 mit, dass zwischenzeitlich relevante frühere Gerichtsakten nicht mehr beizuziehen und schon vernichtet seien. Ein anberaumter Termin am 28.01.2019 beim Sozialgericht Celle wurde aufgehoben.

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